Reiterferien Winter 2010 - Reitanlage Zehren

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Reiterferien Winter 2010

In den Winterferien 2010 finden bei uns auf der Anlage wieder Reiterferien statt.

Viel Theorie und Praxis über und mit dem Pferd, Reitunterricht, Schlittenfahrten mit Smoky, Lehrfilmabend, Lagerfeuer, reichlich Umgang mit Ponies, Pferden und weiteren Tieren von der Reitanlage Zehren, Pflege von Sattel und Trense, Reitspiele, Basteln und Spielenachmittag, Ballspiele in der Halle sorgen für Spaß und Abwechslung.
           
Im Gesamtpreis inbegriffen ist die Übernachtung  in der Ferienwohnung mit Heuhotel, Dusche, Vollpension, (Frühstück, Mittag, Vesper und Abendbrot),  Das Programm ist vielfältig und wird wetterbedingt gestaltet. Anspruch auf bestimmte Tätigkeiten ist daher nicht gegeben.
Freitagabend lassen wir die Reiterferien mit den Eltern ausklingen.

weitere Infos zur Ferienwohnung/Heuhotel finden sie hier

Preise
Reiterferien mit Übernachtung       195 €
Reiterferien ohne Übernachtung       145 €
Tageskinder              35 € pro Tag

Zahlung
Der gesamte Betrag kann auf das Konto:       
0313620605
Dresdener Bank Meißen
BLZ 85080000                              
eingezahlt werden.
Eine Anzahlung von 50 %in bar oder per Überweisung, ist mit der verbindlichen Anmeldung fällig. Der Restbetrag  kann auch in bar am Anreisetag gezahlt werden.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Rücktritt des Teilnehmers
Bei Nichtantritt oder Abmeldung des Kindes sind 50 % des Gesamtpreises als pauschalisierte Rücktrittsgebühr fällig, sofern kein Ersatz gestellt wird.

Mitbringliste
-Reitbekleidung oder feste Schuhe min. knöchelhoch mit Absatz, Fahrradhelm oder Reithelm soweit vorhanden, enganliegende lange Hose und kurze Jacke
-wetterfeste und warme Kleidung evtl. Skianzug
-bequeme Kleidung
-genügend Socken
-Waschzeug /Kulturbeutel
-Handtücher
-Krankenkasse (Chipkarte & Impfausweis)
-Taschenlampe
-Schlafsack und Decke, evtl. kleines Kopfkissen
-Schreib- und Malsachen

Haftung/ Versicherung
Grundsätzlich tritt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit der Inhaber oder deren Beauftragten
ein. Die Beweisführung obliegt dem Geschädigten. Die Gefährdungshaftung nach dem BGB ist
ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, für eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung, die das Risiko "Reiten" mit einschließt, selbst Sorge zu tragen. Für persönliche Sachen welche abhanden kommen, wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für die Schäden ihrer Kinder. Den Hinweisen und Anordnungen des Reiterhofpersonals zum Betriebsablauf, insbesondere zum Umgang mit den Pferden, ist Folge zu leisten. Sie dienen einer reibungslosen Organisation sowie der eigenen Sicherheit.



 
10.01.2018
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